Das Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung wird auch in den kommenden Jahren immer weiter sinken und kann nur mit ausreichender rechtzeitiger und freiwilliger Altersvorsorge ausgeglichen werden. Jeder sollte seine Altersvorsorge auf drei stabile Säulen stellen. Die erste Säule ist die gesetzliche Rentenversicherung, die zweite ist die betriebliche Altersvorsorge und die dritte Säule die private Altersabsicherung. Vorrang haben dabei die staatlich geförderten Modelle.
Auf die betriebliche Altersvorsorge hat jeder Arbeitnehmer sein 2002 einen gesetzlichen Anspruch, der jedoch noch zu wenig genutzt wird. Jeder Arbeitnehmer kann pro Jahr bis zu 4300 € steuerfrei in seine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine wertgleiche Leistungszusage zu gewährleisten, die auch bei Insolvenz erhalten bleibt. Viele Arbeitgeber beteiligen sich selbst noch an dem Aufbau der betrieblichen Altersvorsorge für ihre Mitarbeiter.
Bei der privaten Altersvorsoge steht für durchschnittlich verdienende Familien mit Kindern die Riester-Rente an erster Stelle. Der zertifizierte Riester Vertrag kann von allen Bevölkerungsgruppen (Arbeitnehmer, Beamte, Arbeitslose, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Versicherte) abgeschlossen werden. Vom Staat gibt es jährlich gestaffelt nach der Einzahlung bis zu 154 € für den Versicherungsnehmer (Ehepaare 308 €) und für jedes Kind bis zu 185 €, bzw. wenn es nach 2008 geboren wurde bis zu 300 € Zuschuss.
Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbständige müssen sich nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. In erster Linie für diesen Personenkreis wurde die Rürup-Rente als Basisabsicherung geschaffen. In den zertifizierten Rürup Vertrag wird der eingezahlte Betrag nach Jahren steuerlich gestaffelt begünstigt.
Ein großer Vorteil der Riester und Rürup Rente ist, dass sie in der Ansparphase nicht pfändbar und bei Harz IV nicht angerechnet werden darf. Die Verträge können so gestaltet werden, dass die Rentenzahlung unabhängig von gesetzlichen Regelungen mit 60 Jahren beginnt und lebenslang gezahlt wird.
Steuerlich begünstigt sind auch die oft noch sehr beliebten Kapitalversicherungen (Renten- oder Lebensversicherung) wenn die Laufzeit länger wie 12 Jahre ist. Diese Verträge sind allerdings bei Insolvenz, oder Harz IV nicht geschützt.