Jeder Arbeiter und Angestellte, der unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, 2012 sind das 50.850 Euro, muss sich eine Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wählen, die er allerdings frei wählen darf.
Als Versicherungsbeitrag werden einheitlich von allen GKV 15,5 % vom Bruttolohn erhoben. Davon zahlen die Arbeitgeber 7,3 %. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei einem Bruttoeinkommen von 45.900 EURO im Jahr 2012.
Das Beitragsaufkommen jeder gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geht in einen Soziallfond. Daraus bekommen die Krankenkassen anteilmäßig Geld. Wenn eine gesetzliche Krankenversicherung mit diesem Geld nicht auskommt, darf sie personengebunden einen einkommensunabhängigen Zuschlag von ihren Versicherten erheben. Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht und darf sich eine GKV auswählen, die billig und ohne Zusatzbeitrag ist. Dort muss er dann 18 Monate bleiben, bevor er wieder wechseln darf (Sonderkündigung ausgeschlossen).
Die Leistungen aller GKV sind im fünften Sozialgesetzbuch festgelegt. Daran ist jede Krankenkasse gebunden. Die Versorgungsleistungen müssen notwendig, wirtschaftlich und zweckmäßig sein. Dazu gibt es einen einheitlichen und verbindlichen Gesundheitskatalog, der für alle Krankenkassen bindend ist. Damit sind alle grundlegenden Versorgungsleistungen gleich. Unterschiede zwischen den Kassen gibt es beim Service (Ortsnähe und Kundenbetreuung). Weiterhin handeln viele Krankenkassen mit der Pharmaindustrie für besondere Medikamente andere Preise aus, wovon der Patient profitiert. Verschiedene Sondertarife, zum Beispiel mit Selbstbeteiligungen oder zusätzlichen Leistungen gibt es bei einigen Krankenkassen auch im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier sollte der Versicherungsnehmer genau prüfen, ob sie für ihn auch sinnvoll sind. Oft sieht der Tarif preiswert aus, kann jedoch manchmal auch teuer werden.