„Rürup-Rente“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die sogenannten Basisrente. Es handelt sich hierbei um eine kapitalfinanzierte Form staatlich geförderter Altersvorsorge. Rürup-Rentenversicherungen werden klassisch verzinslich oder fondsgebunden angeboten, zudem gibt es Fondssparpläne. Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige mit hoher Steuerbelastung sinnvoll. Sie haben keine Möglichkeit der Förderung einer Riester-Rente oder der betrieblichen Altersvorsorge, da diese Fördermöglichkeiten ausschließlich Arbeitnehmern offenstehen.
Doch auch Arbeitnehmer können von der Rürup-Rente profitieren, weil sie so eine zusätzliche Altersvorsorge erhalten und - aufgrund des Sonderausgaben-Höchstbetrags von 20.000 EUR - zugleich Steuervorteile nutzen können.
Beiträge zu einer Rürup-Rentenversicherung sind wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig, wenn:
Bei fondsgebundenen Rürup-Versicherungen oder Fondssparplänen können Sparer - anders als bei den klassisch verzinsten Verträgen – jedoch auch Verluste erleiden. Hier muss, im Gegensatz zur Riester-Rente, nicht einmal die Rückgewähr der Einzahlungen garantiert werden. Die Zeitschrift „Finanztest“ hat in ihrer Ausgabe vom November 2011 die Qualität von Rürup-Rentenversicherungen untersucht. Von den 31 untersuchten Angeboten für Männer und ebenso vielen für Frauen wurden jeweils fünf Angebote als „gut“ bewertet, die Note „sehr gut“ erreichte im Test kein einziger Vertrag.